Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an das Feuer.

Immer häufiger entscheiden sich viele Menschen zur Feuerbestattung. Im Gegensatz zur Erdbestattung muß jedoch eine persönlich geschriebene Willensbekundung vorliegen, die entweder von der betreffenden Person selbst (z.B. im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages), oder aber auch von Ehepartnern, Kindern bzw. Verwandten 1. Grades nachträglich angeordnet werden kann. (Entsprechende Vordrucke können selbstverständlich bei uns angefordert werden). Eine Trauerfeier kann entweder vor der Einäscherung (Verabschiedung) also noch mit Sarg, oder nach der Einäscherung (Urnenbeisetzung) erfolgen. Die Trauerfeier kann, je nach Wunsch der Hinterbliebenen, an verschiedenen Friedhöfen bzw. Kirchen, jedoch auch im Krematorium (z.B. Krematorium Perleberg) oder auf einem Schiff (Urnenseebestattung) stattfinden.

Die Beisetzung der Urne erfolgt in der Regel:

In einem Urnenwahl-, Urnenreihengrab oder in einem Wahlgrab, in dem auch Särge beigesetzt werden können, wenn die Friedhofssatzung dieses zulässt, oder anonym auf dafür bestimmten Gräberfeldern (z.B. Friedhof Sandau, Friedhöfe in Havelberg)