Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde, wobei in der christlich geprägten Welt die Verwendung eines Sarges vorgeschrieben ist. Die Erdbestattung ist die derzeit noch geläufigste Bestattungsart. Ein Verstorbener darf frühestens 48 Stunden und muß spätestens 240 Stunden nach Eintritt des Todes beerdigt werden. Bei der Berechnung der Bestattungsfrist bleiben die Sonntage, gesetzlichen Feiertage und Samstage unberücksichtigt. Der Friedhof ist in der Regel frei wählbar, jedoch bestehen bei einigen Kommunen, aufgrund zu starker Auslastung, Einschränkungen. Üblicherweise wird der Verstorbene jedoch an seinem Wohnsitz beerdigt. Bei den Grabstätten wird zwischen Reihengräbern und Wahlgrabstätten unterschieden. Gegen eine Nutzungsgebühr wird für einen bestimmten Zeitraum, das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben. Gerne teilen wir Ihnen mit, welche Bestimmungen auf dem von Ihnen gewählten Friedhof gelten.